Verordnung und Kostenübernahme

Verordnung / Kostenübernahme

Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.

Die Therapie findet meist als Einzeltherapie statt und dauert in der Regel 45 Minuten.

Eine Kostenübernahme erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen, die meisten Privatkassen sowie die Unfallversicherungen (BG).

Zuzahlungspflicht besteht bei Nichtbefreiung gesetzlich versicherter Patienten nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Der Eigenanteil beträgt 10% der Gesamtkosten zzgl. Einer Rezeptgebühr von 10 €.

Bei entsprechend ausgestellter ärztlicher Verordnung kann die Therapie auch als Hausbesuch durchgeführt werden.

Hausbesuche

Bei Bedarf und auf ärztliche Verordnung hin bieten wir Ihnen selbstverständlich Hausbesuche an, die bei Ihnen zu Hause oder auch in teil- und vollstationären Einrichtungen erfolgen können. Bei Hausbesuchen muss die Therapieverordnung zusätzlich eine Verordnung für Hausbesuche enthalten.